Eintritt in den Kindergarten oder die Basisstufe
Die Kinder haben das Recht, während zwei Jahren den altersgemischten Kindergarten zu besuchen. Ein Jahr Kindergarten ist obligatorisch. Die Gemeinde Menznau bietet im Schulhaus Menzberg und im Schulhaus Geiss die Basisstufe (umfasst den 2-jährigen Kindergarten und die ersten zwei Jahre der Primarschulzeit) an. Im Schulhaus Menznau wird der freiwillige Zweijahreskindergarten angeboten.
Alter
Kinder, die vor dem 1. August 5 Jahre alt werden, treten im August obligatorisch in den Kindergarten oder in die Basisstufe ein.
Freiwilliges Jahr im Kindergarten oder der Basisstufe
Zweites Jahr im Kindergarten
Dauer
mindestens 1 Jahr obligatorisch
Unterrichtszeiten
- Blockzeiten Montag bis Freitag, je 4 Lektionen am Morgen
- ein Nachmittag pro Woche mit 2 Lektionen
Übertritt
Nach dem Kindergarten treten die Kinder in die 1. Klasse ein. Bei Uneinigkeit trifft die Schulleitung diesen Entscheid.
Altersdurchmischtes Lernen
Die 1./2. Klasse wird seit Schuljahr 18/19 als Mischklasse geführt. Ziel ist, dass die Kinder diese Stufe möglichst in ihrem Lerntempo durchlaufen können.
Dauer
In der Regel, je nach Lerntempo der Kinder 2-3 Jahre
Unterrichtszeiten
- Blockzeiten Montag bis Freitag, je 4 Lektionen
- 2-3 Nachmittage pro Woche - Unterrichtsverpflichtung 25 Lektionen
Dauer
in der Regel vier Jahre, je nach Lerntempo des Kindes drei bis fünf Jahre
Unterrichtszeiten
- Blockzeiten Montag bis Freitag, je 4 Lektionen am Morgen
- ein Nachmittage pro Woche mit 2 Lektionen im ersten Basisstufenjahr
- danach Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung auf 25 Lektionen
Übertritt
Nach der Basisstufe treten die Kinder in die 3. Klasse ein. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulleitung.