Beurteilung der Lernenden

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Die Luzerner Volksschule unterscheidet bei der Beurteilung der Lernenden drei Ebenen.

  1. Die Beurteilung ist beständiger Teil des Unterrichts. Im individuellen Lernprozess werden die Lernenden von den Lehrpersonen beobachtet, begleitet und gefördert. Es werden Lernkontrollen durchgeführt und eine Lerndokumentation erstellt. Die Selbst- und Fremdbeurteilung wird ausgetauscht. Die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen werden beurteilt.
  2. Mindestens einmal jährlich findet ein Beurteilungsgespräch zwischen Lehrperson, Eltern und Kind statt. Die Lehrperson informiert über die Lernentwicklung, die Leistungen und den Lernstand des Kindes. Die Eltern teilen mit, wie sie ihr Kind in Bezug auf das schulische Lernen zuhause erleben und welche Erwartungen sie haben. Eine Fördervereinbarung wird erstellt. Im Beurteilungsgespräch wird zu den rechtlich vorgegebenen Zeitpunkten gemeinsam den anstehenden Schullaufbahnentscheid getroffen.
  3. Die Beurteilung wird im Zeugnis amtlich ausgewiesen. Das Zeugnis dokumentiert die Schullaufbahn und enthält insbesondere folgende Angaben:
    • den Zeitpunkt des Eintritts in die Volksschule und die Schulform,
    • im 1. Zyklus (KG-2. Klasse) den Termin des jährlich durchgeführten Beurteilungsgesprächs mit der Unterschrift der Beteiligten,
    • ab dem 2. Zyklus (3.-6. Klasse) die Noten in den einzelnen Fächern und die Beurteilung im Lern- und Arbeitsverhalten sowie Sozialverhalten,
    • allfällige besondere Entscheidungen der Schulleitung.

Beurteilung im Kindergarten, Basisstufe und 1./2. Klasse

Bis zur zweiten Klasse und in der Basisstufe wird das Konzept „Ganzheitlich Beurteilen und Fördern" (GBF) angewendet: Im Fremdbeurteilungsinstrument halten die Lehrpersonen fest, welche Lernziele das Kind erreicht hat. Das Kind wird angeleitet, über sein Lernen nachzudenken. Es sammelt ausgewählte Unterlagen und dokumentiert auf diese Weise seine Lernfortschritte.

Mindestens einmal pro Schuljahr lädt die Klassenlehrperson die Eltern und das Kind zu einem Beurteilungsgespräch ein. Am Schluss des Gesprächs wird auf dem Zeugnisformular festgehalten, dass das Gespräch stattgefunden hat. Alle Beteiligten unterschreiben.

Gegen Ende des Kindergartens, der Basisstufe und der zweiten Klasse wird beim Beurteilungsgespräch geklärt, ob das Kind die Voraussetzungen für die erste respektive dritte Klasse erfüllt. Dabei geht es um ein vernünftiges Abwägen zwischen den Leistungsmöglichkeiten des Kindes und den Anforderungen der nächsten zwei Schuljahre. Der Versetzungsentscheid in die 1. respektive 3. Klasse wird von der Lehrperson, dem Kind und den Eltern gemeinsam gefällt und mit der Unterschrift auf dem Zeugnisformular bestätigt. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulleitung der Primarstufe.

Erweiterte Beurteilung ab der 3. Klasse

Von der 3. Primarklasse bis zur 3. Klasse der Sekundarstufe I werden die Fachleistungen im Zeugnis mit einer Note ausgedrückt. Die Zeugnisnote ist ein professioneller Ermessensentscheid und beinhaltet die Beobachtungen, Lernstanderfassungen und Kompetenzbeurteilungen. Das Lern- und Arbeitsverhalten sowie das Sozialverhalten werden mit den Prädikatsstufen übertroffen, erreicht, teilweise erreicht, nicht erreicht im Zeugnis beurteilt. Das Zeugnis wird zweimal jährlich ausgestellt (Ende Januar und Ende Schuljahr).

Jährlich findet ein Beurteilungsgespräch mit den Lernenden und den Eltern statt. Im Gespräch werden die Leistungen und die Kompetenzen der Schülerin oder des Schülers beurteilt. Das Semesterzeugnis ist eine verkürzte Mitteilungsform der Beurteilung.

Bedeutung der Noten

Note Qualitätsstufe Bedeutung der Lernziele
6 sehr gut Die Lernziele höherer Schwierigkeitsstufe werden zuverlässig erreicht.
5 gut Die Lernziele mittlerer Schwierigkeitsstufe werden erreicht.
4 genügend Die grundlegenden Lernziele werden erreicht.
3 ungenügend Die grundlegenden Lernziele werden nur teilweise erreicht.
2 schwach Die grundlegenden Lernziele werden nicht erreicht.
1 sehr schwach Die grundlegenden Lernziele werden nicht erreicht.

Schullaufbahn

Lernende des Kindergartens wechseln nach ein oder zwei Jahren in die 1. Klasse der Primarschule.

Lernende der Basisstufe wechseln nach drei bis fünf Jahren in die 3. Klasse der Primarschule.

Lernende der Primarschule besuchen grundsätzlich nach Ende eines Schuljahres die nächsthöhere Klasse. Sie können altersgemischte Klassen ein Jahr länger oder eine Jahrgangsklasse nochmals besuchen, wenn es für ihre Entwicklung als förderlich erachtet wird. Entscheidungsgrundlagen:

  • der Lernstand der odes des Lernenden beziehungsweise das Erreichen der Lernziele des Unterrichts,
  • die Entwicklungsmöglichkeiten der oder des Lernenden,
  • das Gespräch zwischen der Klassenlehrperson und den Erziehungsberechtigten.

Im Kindergarten, in der 1. und 2. Klasse der Primarschule und in der Basisstufe entscheiden die Klassenlehrperson, die Erziehungsberechtigten und die oder der Lernende gemeinsam über einen längeren oder nochmaligen Besuch der Klasse. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulleitung.

Von der 3. bis 6. Klasse der Primarschule entscheidet die Schulleitung auf Antrag der Erziehungsberechtigten über einen längeren oder nochmaligen Besuch der Klasse. Mit der Möglichkeit der Integrativen Förderung sollte die Repetition aber ab der 3. Klasse kein Thema mehr sein.