Ab 1. Oktober gilt für alle Tabak- und Nikotinprodukte ein schweizweit einheitliches Abgabealter von 18 Jahren. Das Gesetz regelt neben herkömmlichen Zigaretten auch elektronische Zigaretten und weitere tabak- und nikotinhaltige Produkte.
Unter den Produkten zu verstehen sind:
- Zigaretten
- Zigarren und Zigarillos
- Pfeifentabak
- Kautabak
- Schnupftabak
- Shisha-Tabak
- HTPs
- E-Zigaretten
- Nikotinbeutel (Snus)
- Nikotin-Kaugummis und -Pflaster
- und weitere...
Das Tabakproduktegesetz soll die Menschen vor den schädlichen Auswirkungen des Tabak- und Nikotinkonsums schützen. Der Schutz vor Passivrauchen wird auf alle Produktekategorien ausgedehnt.
Auf den Schularealen gilt während der Unterrichtszeiten von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr seit längerem ein Rauchverbot sowie Alkohol- und Suchtmittelverbot.